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Die „Juristen für Stuttgart 21“ halten den Eilantrag des Aktionsbündnis zu den anstehenden Baumfällarbeiten für aussichtslos.

 

Prof. Stefan Faiß: „Der Schlichterspruch ist rechtlich nicht bindend“.    

 

Stuttgart, den 07.02.2012

Die „Juristen für Stuttgart 21“ kritisieren die Tatsache, dass das Aktionsbündnis das
Ergebnis der Volksabstimmung nach wie vor nicht akzeptiert. Stuttgart 21 hat eine Schlichtung durchlaufen, den von den Stuttgart 21 Gegner geforderten Stresstest bestanden, wurde über 15 Jahre hinweg auf breiter parlamentarischer Basis beschlossen und durch die Volksabstimmung am 27. November 2011 durch die Wählerinnen und Wähler klar bestätigt. „Eine größere Transparenz und eine höhere demokratische Legitimation kann ein Projekt wohl nicht erfahren“, meint Prof. Stefan
Faiß von den „Juristen für Stuttgart 21“.

 

Die Juristen halten auch den neuerlichen Eilantrag des Aktionsbündnisses, der darauf abzielt die Baumfällarbeiten im Mittleren Schlossgarten zu verhindern, für aussichtslos. Das Aktionsbündnis argumentiert, dass der Schlichterspruch einen rechtsverbindlichen Charakter habe. Bekanntlich hat Dr. Heiner Geißler in seinem Schlichterspruch das Verpflanzen der überlebensfähigen Bäume gefordert. Hier irrt das Aktionsbündnis einmal mehr. Eine Rechtsverbindlichkeit des Schlichterspruchs könnte sich allenfalls durch Vertrag ergeben. Da alle Projektpartner der öffentlichen Hand zuzuordnen sind, kommt hier lediglich ein öffentlich-rechtlicher Vertrag in Betracht. Ein solcher bedarf jedoch für seine Wirksamkeit gemäß § 57 Landesverwaltungsverfahrensgesetz der Schriftform. Daran mangelt es vorliegend.

 

Ein Vertrag zwischen den Projektträgern und dem Aktionsbündnis kam ebenfalls  nicht zustande, da das Aktionsbündnis den Schlichterspruch, der unter Bedingungen den Weiterbau von Stuttgart 21empfahl, nie akzeptierte. Vielmehr spricht der Sprecher des Aktionsbündnisses, Hannes Rockenbauch, bis heute lediglich von einem Faktencheck.


Mithin dürfte allen an der Schlichtung beteiligten Parteien der erforderliche Rechtsbindungswille Gefehlt haben. Das ergibt sich schon aus dem Umstand, dass bereits die alte Landesregierung eine Beteiligung an den aus der Schlichtung entstandenen Mehrkosten ablehnte. Auch sie wollte sich demnach durch die Schlichtung rechtlich nicht binden.
Darüber hinaus hat Dr. Heiner Geißler während und nach der Schlichtung mehrfach betont, dass sein Schlichterspruch rechtlich nicht verbindlich ist. Darauf konnten sich alle an der Schlichtung beteiligten Parteien verlassen.

 

Es bleibt also festzuhalten, dass die Beteiligten mit ihrer Zustimmung zu dem
Schlichterspruch – sofern sie ihm zustimmten – lediglich eine politische, rechtlich unverbindliche Absichtserklärung zum Ausdruck brachten.

 

Lediglich informatorisch weisen die Juristen darauf hin, dass die Bahn AG mit dem Stresstest die 30% höhere Leistungsfähigkeit von Stuttgart 21 mit mindestens 49 Zügen pro in der Hauptverkehrszeit nachweisen konnte. Dies bestätigte die SMA als von den Stuttgart 21 Gegnern vorgeschlagene Gutachterin. Dieses Ergebnis erkennt auch die Landesregierung, einschließlich des Grünen Teils an.

 

 

 

V.i.S.d.P. Prof. Stefan Faiß
Tel.: 0711/3428693,  
mobil: 0173/1507403
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 

 

In der Gruppe der "Juristen für Stuttgart 21" sind aktuell 85 Juristen (Richter, Rechtsanwälte und Professoren) engagiert. Dazu dazu gehören u.a.:
Prof. Dr. Karsten Kensbock, Dr. Stefan Kaufmann M.d.B., RA Tobias Zink, RA Philipp Walker, RA'in Gabriele Heise, Dr. Felix Tausch, RA Oliver Kirchner, Christian Sichel, RA Ralph Wurster, Prof. Dr. Balensiefen, RA Dierk-Hinrich Norden, Christian Steinle, Prof. Ulrich Stephan, RA Oliver Krüger, Dr. Koloman Trinkl, RA und Notar a.D., RA´in Werwigk-Hertneck, Prof. Stefan Faiß, RA Dr. Klaus Nopper, Friederike Schäfer, Monika Wüllner

 

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