Unter den vielen Nebelkerzen, die das Verkehrsministerium Baden-Württemberg mit seiner aus Parkschützern und selbsternannten Verkehrsexperten zusammengewürfelten sog. „Task Force gegen Stuttgart 21“ in Zusammenarbeit bzw. Unterstützung einiger Stuttgarter Journalisten zündete, gehört auch die angebliche verfassungswidrigkeit der Finanzierung des Bahnprojekts Stuttgart 21 (http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.gutachten-finanzierung-von-s-21-verfassungswidrig.24fb2ee3-1525-4d32-b7bf-b9170d8565f4.html). Die S21-Gegner stützen sich dabei auf ein (vor allem in der Fachwelt sehr umstrittenes) Gutachten des Verfassungsrechtlers Professor Hans Meyer der Berliner Humboldt-Universität. Der Professor möchte darlegen, dass die Mischfinanzierung von Verkehrsprojekten gegen Art 104a Abs. 1 im Grundgesetz verstößt. Selbstverständlich wird dieser Ansicht widersprochen, u.a. wird hier ganz anschaulich dargelegt wie und wo der Professor irrt.  In diesem Zusammenhang stellt sich aber noch eine ganz andere Frage: Was wäre denn wenn diese Art der Mischfinanzierung bei Schienenprojekten nicht bzw. nicht mehr praktiziert werden würde? Es gibt eine Vielzahl von Beispielen aus der Vergangenheit wie Infrastrukturprojekte auf der Schiene durch eine solche Mischfinanzierung überhaupt erst möglich wurden. Man folgt dabei einer doch sehr logischen Überlegung: Wer einen Nutzen hat, der beteiligt sich gefälligst auch an den Kosten! Geregelt und gestützt wird diese Vorgehensweise unter anderem auch durch das sog. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. In diesem wird explizit darauf hingewiesen, dass die einzelnen Länder in eine finanzielle Verpflichtung genommen werden müssen.  Dem Gesetz und der Logik folgend beteiligt sich so z.B. der Freistaat Bayern mit rd. 180 Mio. Euro an der Schnellfahrstrecke Nürnberg-Ingolstadt-München. Oder ein Beispiel aus Thüringen: Bei der Schnellfahrstrecke Nürnberg-Erfurt hat das Land einen Anteil von 240 Mio. Euro finanziert.  Auch die „ICE-Bahnhöfe“ Limburg-Süd und Montabaur wurden erst mit einer jeweiligen Landesbeteiligung möglich. Damals belächelt sorgten und sorgen beide Bahnhöfe in den betroffenen Regionen für einen Aufschwung und befördern über 10.000 Prendler pro Tag nach Frankfurt bzw. nach Köln.  Beim Umbau von Bahnhöfen wird natürlich auch immer wieder von den betroffenen Ländern, Gemeinden und Städten Geld zugeschossen. Schließlich profitiert eine Stadt, eine Region oder ein Land von einer Bahnhofssanierung (oder einem Bahnhofsbau) wesentlich stärker als der Bund. Es seien nur zwei Beispiele genannt: So ist das Land Sachsen an der Sanierung des Bahnhofs Dresden finanziell mit von der Partie. Und auch das Land Nordrhein-Westfalen ist am Umbau des Hauptbahnhofs Dortmund mit 1.3 Mio. Euro (13.3 Mio. Euro Bund und rd. 9 Mio. Euro DB AG) beteiligt.  Apropos Sanierung des Bahnhofs. Bei der sog. Alternative zu Stuttgart 21, nämlich K21 soll der bestehende Bahnhof saniert werden. Folgt man dem Gedanken eine Mischfinanzierung wäre verfassungswidrig und Minister Winfried Hermann verzichtet damit logischerweise auf jegliche Mischfinanzierung, dann wäre K21 noch toter, als es bereits schon ist. Denn: WER soll es bezahlen? Ähnliches gilt natürlich für sämtliche SK21, KS21, Kombi-Modelle oder wie auch immer die mehr oder weniger wirren Alternativvorschläge auch heissen mögen.  Hat hier jemand von Minister Herman die Befähigung zur Logik gefordert? Wirft man einen Blick auf seine, inzwischen eingefrorene, Homepage, so findet sich auch dort erstaunliches. Minister Hermann ist zwar gegen eine Mischfinanzierung von Schienenprojekten und im speziellen natürlich bei Stuttgart 21. Wohl aber ist er FÜR eine Mischfinanzierung beim Ausbau der Rheintaltrasse um den Lärmschutz dort zu verbessern (http://www.winnehermann.de/2010/2010/09/17/pm-larmschutzmasnahmen-an-der-rheintalbahn-mit-ausstieg-aus-stuttgart-21-finanzieren/).  Welches Faible rot-grüne Landesregierungen, gegen die im Grundsatz ja nicht einmal unbedingt etwas einzuwenden ist, für Flughäfen entwickeln können zeigte das Land NRW unter der damaligen Regierung von Ministerpräsident Clement (SPD) und seinem Koalitionspartner unter Führung von Michael Vesper (Grüne). Die 1 Mrd. DM teure Anbindung des Flughafens Köln/Bonn über die sog. „Flughafenschleife Köln“ wurde zu 50% durch das Land NRW finanziert.  Minister Winfried Hermann hat diese Woche seine Liebe für die Schienenanbindung an Flughäfen auch entdeckt. Allerdings nicht in Stuttgart, sondern im schweizerischen Basel. Der Minister möchte natürlich keine Anbindung des Stuttgarter Flughafens an den Fernverkehr, die durch Stuttgart 21 ermöglicht wird. DAS ist dem Minister viel zu profan! Wohl aber möchte er die 170 Mio. Euro teure Anbindung des Basler Flughafens „Euro-Airport Basel/Mulhouse“ mit 10 Mio. Euro aus dem Topf des Verkehrsministeriums fördern (http://www.badische-zeitung.de/nachrichten/suedwest/land-will-bahnanschluss-des-euro-airports-foerdern). Minister Hermann ist also gegen eine Mischfinanzierung in Baden-Württemberg, aber gerne für eine Defacto-Mischfinanzierung in der Schweiz bzw. in Frankreich.  Muss man den Minister noch verstehen? Nein, muss man offensichtlich nicht! Er hat es in den nun knapp über 100 Tagen im Amt geschafft sich so oft zu widersprechen, dass dies nur zwei Schlüsse zulässt. Entweder der Minister hat einen Zwillingsbruder mit dem er sich täglich abwechselt, worauf sehr vieles hinweist. So zum Beispiel seine ablehnende Haltung gegenüber der Deutschen Bahn die kürzlich fällige Rate für Stuttgart 21 von rund 50 Mio. Euro zu überweisen, was er am nächsten Tag dann doch tat. Natürlich unter „Vorbehalt“, was auch immer das bedeuten mag. Oder ein Interview mit dem er einen Journalisten der Berliner Zeitung beglückte. Doch einen Tag später war es dann lt. dem Minister kein Interview und noch einen Tag später war es doch ein Interview, aber er hatte seine Aussagen nicht autorisiert. Oder seine offene Lüge bei einer sog. Bürgerversammlung auf dem Stuttgarter Marktplatz, die er später weichgespült dementierte und noch später im Landtag als „leichte Sprachverwirrung“ dann doch bestätigte.  Sollte sich wider Erwarten herausstellen, dass Winfried Hermann keinen Zwilling hat, dann kann man nur noch am allgemeinen Geisteszustand des Ministers zweifeln. Natürlich unter Vorbehalt!  Es sei die Frage an Winfried Hermanns „Oberstübchen“ gestattet: Oben Leben?  Lutz Aichele  Update 12.9.2011: In der nicht unbedingt als "rechtsradikales Blatt" zu bezeichnenden TAZ folgte heute ein sehr interessanter Artikel zum Thema, wie die Grünen bei S21 die Mischfinanzierung anzwiefeln und in anderen Projekten geradezu fordern und fördern -> http://www.taz.de/Bahnprojekte-in-Baden-Wuerttemberg/!77899/ Â
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- Die Befürworter von Stuttgart 21 erwarten eine angemessene personelle Berücksichtigung im anstehenden Filderdialog
- 14.2.2012: IG Bürger für Baden-Württemberg e.V. unterstützt die Arbeit der Polizei
- 7.2.2012: Die „Juristen für Stuttgart 21“ halten den Eilantrag des Aktionsbündnis zu den anstehenden Baumfällarbeiten für aussichtslos.
- 3.2.2012: „Unternehmer für Stuttgart 21“ fordern die Landesregierung auf, keine Steuergelder zu verschwenden.



