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2011.09.04 12:33:50
Lutz Aichele

 

Unter den vielen Nebelkerzen, die das Verkehrsministerium Baden-Württemberg mit seiner aus Parkschützern und selbsternannten Verkehrsexperten zusammengewürfelten sog. „Task Force gegen Stuttgart 21“ in Zusammenarbeit bzw. Unterstützung einiger Stuttgarter Journalisten zündete, gehört auch die angebliche verfassungswidrigkeit der Finanzierung des Bahnprojekts Stuttgart 21 (http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.gutachten-finanzierung-von-s-21-verfassungswidrig.24fb2ee3-1525-4d32-b7bf-b9170d8565f4.html). Die S21-Gegner stützen sich dabei auf ein (vor allem in der Fachwelt sehr umstrittenes) Gutachten des Verfassungsrechtlers Professor Hans Meyer der Berliner Humboldt-Universität. Der Professor möchte darlegen, dass die Mischfinanzierung von Verkehrsprojekten gegen Art 104a Abs. 1 im Grundgesetz verstößt. Selbstverständlich wird dieser Ansicht widersprochen, u.a. wird hier ganz anschaulich dargelegt wie und wo der Professor irrt.

 

In diesem Zusammenhang stellt sich aber noch eine ganz andere Frage: Was wäre denn wenn diese Art der Mischfinanzierung bei Schienenprojekten nicht bzw. nicht mehr praktiziert werden würde?

Es gibt eine Vielzahl von Beispielen aus der Vergangenheit wie Infrastrukturprojekte auf der Schiene durch eine solche Mischfinanzierung überhaupt erst möglich wurden. Man folgt dabei einer doch sehr logischen Überlegung: Wer einen Nutzen hat, der beteiligt sich gefälligst auch an den Kosten! Geregelt und gestützt wird diese Vorgehensweise unter anderem auch durch das sog. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. In diesem wird explizit darauf hingewiesen, dass die einzelnen Länder in eine finanzielle Verpflichtung genommen werden müssen.

 

Dem Gesetz und der Logik folgend beteiligt sich so z.B. der Freistaat Bayern mit rd. 180 Mio. Euro an der Schnellfahrstrecke Nürnberg-Ingolstadt-München.

Oder ein Beispiel aus Thüringen: Bei der Schnellfahrstrecke Nürnberg-Erfurt hat das Land einen Anteil von 240 Mio. Euro finanziert.

 

Auch die „ICE-Bahnhöfe“ Limburg-Süd und Montabaur wurden erst mit einer jeweiligen Landesbeteiligung möglich. Damals belächelt sorgten und sorgen beide Bahnhöfe in den betroffenen Regionen für einen Aufschwung und befördern über 10.000 Prendler pro Tag nach Frankfurt bzw. nach Köln.

 

Beim Umbau von Bahnhöfen wird natürlich auch immer wieder von den betroffenen Ländern, Gemeinden und Städten Geld zugeschossen. Schließlich profitiert eine Stadt, eine Region oder ein Land von einer Bahnhofssanierung (oder einem Bahnhofsbau) wesentlich stärker als der Bund.

Es seien nur zwei Beispiele genannt: So ist das Land Sachsen an der Sanierung des Bahnhofs Dresden finanziell mit von der Partie. Und auch das Land Nordrhein-Westfalen ist am Umbau des Hauptbahnhofs Dortmund mit 1.3 Mio. Euro (13.3 Mio. Euro Bund und rd. 9 Mio. Euro DB AG) beteiligt.

 

Apropos Sanierung des Bahnhofs. Bei der sog. Alternative zu Stuttgart 21, nämlich K21 soll der bestehende Bahnhof saniert werden. Folgt man dem Gedanken eine Mischfinanzierung wäre verfassungswidrig und Minister Winfried Hermann verzichtet damit logischerweise auf jegliche Mischfinanzierung, dann wäre K21 noch toter, als es bereits schon ist.

Denn: WER soll es bezahlen? Ähnliches gilt natürlich für sämtliche SK21, KS21, Kombi-Modelle oder wie auch immer die mehr oder weniger wirren Alternativvorschläge auch heissen mögen.

 

Hat hier jemand von Minister Herman die Befähigung zur Logik gefordert? Wirft man einen Blick auf seine, inzwischen eingefrorene, Homepage, so findet sich auch dort erstaunliches. Minister Hermann ist zwar gegen eine Mischfinanzierung von Schienenprojekten und im speziellen natürlich bei Stuttgart 21. Wohl aber ist er FÜR eine Mischfinanzierung beim Ausbau der Rheintaltrasse um den Lärmschutz dort zu verbessern (http://www.winnehermann.de/2010/2010/09/17/pm-larmschutzmasnahmen-an-der-rheintalbahn-mit-ausstieg-aus-stuttgart-21-finanzieren/).

 

Welches Faible rot-grüne Landesregierungen, gegen die im Grundsatz ja nicht einmal unbedingt etwas einzuwenden ist, für Flughäfen entwickeln können zeigte das Land NRW unter der damaligen Regierung von Ministerpräsident Clement (SPD) und seinem Koalitionspartner unter Führung von Michael Vesper (Grüne). Die 1 Mrd. DM teure Anbindung des Flughafens Köln/Bonn über die sog. „Flughafenschleife Köln“ wurde zu 50% durch das Land NRW finanziert.

 

Minister Winfried Hermann hat diese Woche seine Liebe für die Schienenanbindung an Flughäfen auch entdeckt. Allerdings nicht in Stuttgart, sondern im schweizerischen Basel. Der Minister möchte natürlich keine Anbindung des Stuttgarter Flughafens an den Fernverkehr, die durch Stuttgart 21 ermöglicht wird. DAS ist dem Minister viel zu profan! Wohl aber möchte er die 170 Mio. Euro teure Anbindung des Basler Flughafens „Euro-Airport Basel/Mulhouse“ mit 10 Mio. Euro aus dem Topf des Verkehrsministeriums fördern (http://www.badische-zeitung.de/nachrichten/suedwest/land-will-bahnanschluss-des-euro-airports-foerdern). Minister Hermann ist also gegen eine Mischfinanzierung in Baden-Württemberg, aber gerne für eine Defacto-Mischfinanzierung in der Schweiz bzw. in Frankreich.

 

Muss man den Minister noch verstehen? Nein, muss man offensichtlich nicht! Er hat es in den nun knapp über 100 Tagen im Amt geschafft sich so oft zu widersprechen, dass dies nur zwei Schlüsse zulässt. Entweder der Minister hat einen Zwillingsbruder mit dem er sich täglich abwechselt, worauf sehr vieles hinweist. So zum Beispiel seine ablehnende Haltung gegenüber der Deutschen Bahn  die kürzlich fällige Rate für Stuttgart 21 von rund 50 Mio. Euro zu überweisen, was er am nächsten Tag dann doch tat. Natürlich unter „Vorbehalt“, was auch immer das bedeuten mag.

Oder ein Interview mit dem er einen Journalisten der Berliner Zeitung beglückte. Doch einen Tag später war es dann lt. dem Minister kein Interview und noch einen Tag später war es doch ein Interview, aber er hatte seine Aussagen nicht autorisiert. Oder seine offene Lüge bei einer sog. Bürgerversammlung auf dem Stuttgarter Marktplatz, die er später weichgespült dementierte und noch später im Landtag als „leichte Sprachverwirrung“ dann doch bestätigte.

 

Sollte sich wider Erwarten herausstellen, dass Winfried Hermann keinen Zwilling hat, dann kann man nur noch am allgemeinen Geisteszustand des Ministers zweifeln. Natürlich unter Vorbehalt!

 

Es sei die Frage an Winfried Hermanns „Oberstübchen“ gestattet: Oben Leben?

 

Lutz Aichele

 

Update 12.9.2011:

In der nicht unbedingt als "rechtsradikales Blatt" zu bezeichnenden TAZ folgte heute ein sehr interessanter Artikel zum Thema, wie die Grünen bei S21 die Mischfinanzierung anzwiefeln und in anderen Projekten geradezu fordern und fördern -> http://www.taz.de/Bahnprojekte-in-Baden-Wuerttemberg/!77899/

 



  Finanzierung | Verfassung | Mischfinanzierung | Winfried Hermann | Kopfbahnhof 21 | Stuttgart 21 | Oben leben
 

FrankW
2011.09.04 15:55:21

Was ist bitte logisch daran, einen Bahnhof zu bauen, bei dem die S-Bahn probleme bekommt?

Vermutlich ist das auch dieselbe Logik, mit der Herr Dr. Kefer den Bau der großen Wendlinger Kurve als unnötig bezeichnet, obwohl der SMA-Audit das genaue Gegenteil aussagt...

http://direktzu.de/stuttgart21/messages/ausbaufaehigkeit-wendlinger-kurve-34098#id_answer_34423

Laut SMA hat die Einrichtung des von der *alten* Landesregierung geforderten 3. Zugpaares nach Tübingen den Ausbau der Wendlinger Kurve zwingend zur Folge.

 
 
Lutz Aichele
2011.09.04 16:34:44

Was ist logisch daran einen Bahnhof zu erhalten, bei dem die Regionalbahnen sich zusammen mit dem Fernverkehr und der S-Bahn die Gleise teilen müssen, so wie heute?
Was ist logisch daran mehr als 6-7 Züge die Stunde aus Tübingen den Tiefbahnhof anfahren zu lassen (2 davon über die Wendlinger Kurve)?

Aber beschäftigt sich deine/ihre Frage mit der im Blog behandelten Fragen/Feststellungen zur Mischfinanzierung?


 
 
FrankW
2011.09.07 13:36:47

Der Witz an der Sache ist ja, daß das im heutigen Bahnhof einigermaßen ordentlich funktioniert. Zwischen Bad Cannstadt und dem Hbf kann aufgrund der Kürze der Strecke der Geschwindigkeitsunterschied zwischen der Zügen gar nicht so groß werden, als daß dies ein wesentliches Problem darstellen würde.
Am Flughafen soll aber genau das gebaut werden, nur mit der zusätzlichen Komplikation, daß für S-Bahnen und Fernverkehr jeweils nur ein Bahnsteig zur Verfügung steht, d.h. es sind ständig Gleiswechsel erforderlich und die Kapazität drastisch eingeschränkt wird. Lösen könnte man dieses Problem dann z.B. durch den Bau zusätzlicher Bahnsteige auf der Außenseite. Sicherlich nicht unlösbar, aber eben auch nicht billig. Naja, vielleicht schafft es die Bahn ja endlich mal, taugliche Planunterlagen einzureichen, damit man sieht, was da gebaut werden soll...

Zur Finanzierung:

ob der Schallschutz an der Rheintalstrecke eine Mischfinanzierung darstellt oder nicht, ist völlig unklar. Man könnte das ja z.B. soweit spinnen, daß die Bahn ihre Gleise ausbaut und das Land dann nebendran Schallschutzwände hinstellt, ohne das Bahngelände überhaupt zu berühren.

Abgesehen davon: wenn jemand meint, er müßte dem Winfried Hermann aus dessen Text einen Strick drehen, sollte derjenige doch noch mal genau auf das Datum des Beitrags achten.

Ansonsten: weil etwas gängige Praxis ist, heißt das jetzt nicht grundsätzlich, daß es auch rechtens ist. Nachdem sich hier auch Juraprofessoren offensichtlich nicht einig werden können, werde ich mir hierzu keine Aussage anmaßen. Jedenfalls nicht, solange das nicht durch die Instanzen gegangen ist.

Noch eine letzte anmerkung von Wegen Sanierung Kopfbahnhof: ich würde mal davon ausgehen, daß die Bahn, müßte sie den Kopfbahnhof weiterbetreiben, die von der Bahn genannten 1,3 Milliarden, die sich laut Bahn bis 2054(!) verteilen, problemlos wuppen könnte.

Schlimmer wäre es, wenn S21 gebaut wird und der Kopfbahnhof danach trotzdem weiterbetrieben werden müßte. Das kann z.B. aufgrund von Problemen bei der Kapazität der Fall sein, aber auch weil Bahnbetriebsunternehmen mit Dieselfahrzeugen (Sigmaringen, Südbahn) m.E. völlig zurecht den Zugang zum Stuttgarter Hauptbahnhof fordern. Die schadstoffarmen Fahrzeuge, von denen der VGH vor 5 Jahren fabuliert hat, sind bis jetzt jedenfalls nicht in Sicht.

 
 
Lutz Aichele
2011.09.07 14:07:49

Immerhin FrankW Kompliment...du/sie setzten sich mit den Themen wenigstens etwas auseinander. Allerdings stimmt es nicht unbedingt...z.B. Sie sagen: Der Witz an der Sache ist ja, daß das im heutigen Bahnhof einigermaßen ordentlich funktioniert. Zwischen Bad Cannstadt und dem Hbf kann aufgrund der Kürze der Strecke der Geschwindigkeitsunterschied zwischen der Zügen gar nicht so groß werden, als daß dies ein wesentliches Problem darstellen würde.

Das stimmt so nicht, nur mal 2-3 Dinge als Anmerkung, dass es nicht stimmen kann:
1. nicht jeder Zug hält in Bad Cannstatt, z.B. die ICEs nicht, die fahren "durch" und dürfen sich dann hinter einer S-Bahn "einreihen"
2. Die Fahrzeuge sind unterschiedlich "spurtstark". So darf sich dann eine spurtstarke S-Bahn hinter einer spurtschwächeren Regionalbahn einreihen.
3. Wenn man sich aktuell zur Spitzenstunde die Zuläufe, speziell aus BC anschaut, dann weiß man, dass der heutige Hbf so ziemlich am Ende seiner Leistung ist (ich rede vom Zulauf und vom Vorfeld, nicht von den Bahnsteigen!).
Und sorry, ich bin 4 Jahre von BC nach BB gependelt und es verging fast kein Tag an dem die S-Bahn nicht auf irgendwas im Gleisvorfeld wartete.

So und was ist denn bitte fragwürdig daran, wenn man ein Schienenprojekt mit anderen Verlgeicht. Folgt man ihrer Logik und der von diversen S21-Gegnern, dann gilt die Verfassung also nur manchmal und manchmal nicht. Bei einer Mischfinanzierung Rheintal ist alles ok, aber bei Mischfinanzierung S21 schreit man "Verfassungsbruch". Der Logik will und werde ich nicht folgen.

Und keine "Sorge" S21 wird gebaut und der jetzige Kopfbahnhof wird nicht weiter betrieben. Was diese Stuttgarter Netz AG betreibt ist ganz großer Kokolores und die Bürger, die sonst laut "hilfe Privatbahnen" schreien finden dieselben nun ganz toll...ich sage nur: Privatbahnen = schlechte Löhne, schlechte Ausbildung. Da ist die DB AG noch vorbildlich...aber natürlich trotzdem böse, wg. S21...


 
 
FrankW
2011.09.15 22:58:16

Nun, was laut Verfassung gilt, ist ja bis jetzt, wenn ich das richtig überblicke, zumindest nicht letzinstandlich geklärt worden - die Frage bleibt also offen. Mehr habe ich übrigens nicht geschrieben. Als Nichtjurist werde ich mich nicht so weit aus dem Fenster lehnen.

Ich beschränke mich daher auf die technischen Fragen, da bilde ich mir mehr Kenntnisse ein :-)

Was die Beschäftigugn mir S21 anbelangt, gibt es für mich 2 wesentliche Gründe. Ich bin selbst etliche Jahre aus dem Remstal nach S-Vaihingen gependelt, außerdem war ich '92/'93 bei der Bundeswehr in Dornstadt, bin also öfters mit der Bahn nach Ulm gefahren. Auch damals ging mir das Gegurke die Geislinger Steige hoch und 'runter auf den Senkel.

Somit könnte ich also sagen, S21, ja bitte, aber so einfach ist es nun leider doch nicht.

Im Cannstadter Bahnhof herrscht eine recht strenge Trennung zwischen Regional- und Fernverkehr, diese setzt sich auch durch den Rosensteintunnel fort. Daß ein ICE hinter einer S-Bahn hinterherzuckelt, kann also eigentlich nur bei einer störungsbedingten Gleissperrung vorkommen. Daß hier die S-Bahn dem bestehenden Bahnhof gewisse Schwierigkeiten bereitet, ist jetzt keine neue Erkenntnis, genausowenig wie die Tatsache, daß die S-Bahn-Tunnelstrecke unter der Stadtmitte hindurch an ihrer Leistungsgrenze betrieben wird.

Insbesondere was die S-Bahn anbelangt, war das Ergebnis des Streßtests bei genauer Betrachtung verheerend. Die SMA schreibt, von einem Verspätungsaufbau von 30 Sekunden in der Spitzenzeit, wenn man einigermaßen realistische Haltezeiten annimmt. Wohlgemerkt, die 48 Sekunden, die hier genannt wurden, stammen von der DB Netz, und die 30 Sekunden gelten pro Zug!

Das, obwohl der Fahrplan der S-Bahn für den Streßtest im Wesentlichen dem heutigen Programm entspricht, eben weil der Tunnel im derzeitigen Zustand nicht mehr leisten kann. Hier könnte höchstens eine teure ETCS-nachrüstung Abhilfe schaffen.
Das heißt im Klartext, daß hier der Hauptleistungsträger im Berufsverkehr ganz massive Probleme bekommt. Es bedarf keiner besonders ausgeprägten Fantasie, um sich vorzustellen, daß sich diese Probleme bis in den ohnehin schon sehr kritischen Bereich des Flughafens fortsetzen werden.

Damit muß ich zu dem Fazit kommen, daß S21 bis jetzt nicht wirklich gut geplant, sondern ganz im Gegenteil noch ziemlich unausgegoren ist. Gerade weil die S-Bahn so eminent wichtig ist, kann man sich hier keine Schludrigkeiten erlauben, und die "wird schon werden"-Haltung des VRS kann ich hier nicht nachvollziehen. Ich bin der Meinung, daß diese Frage zwingend geklärt werden muß, bevor hier auch nur ein weiterer Kieselstein umgedreht wird.

Gruß,
Frank

PS: zum Thema Privatbahnen gibt es den Artikel hier:
http://www.welt.de/print/wams/wirtschaft/article13437498/Geisterfahrer-auf-der-Schiene.html

PPS: "Du" ist schon ok.

 
 
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